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AGB Vorteils­card

Vogl Baumarkt GmbH übernimmt gegenüber dem Karten- und Kontoinhaber bei Verlust oder Weitergabe der Karte an Dritte im Fall einer missbräuchlichen Verwendung seiner Vorteilscard keine Haftung, insbesondere nicht in Hinblick auf die angesparten Bonuspunkte. Eine Änderung der Bonusstaffel ist jederzeit einseitig und ohne vorherige persönliche Benachrichtigung des Karteninhabers möglich und wird mit der ersten darauf folgenden Benutzung der Vorteilscard wirksam. Angesparte Bonuspunkte behalten bis Ende April des Folgejahres Ihre Gültigkeit und werden von allfälligen Änderungen nicht berührt.

Der Karteninhaber erklärt sich mit der Übernahme und Nutzung der Vogl Baumarkt GmbH-Vorteilscard mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung einverstanden. Die Einlösung von Bonuspunkten kann nur durch den Karteninhaber gegen Vorweis der Vorteilscard bei der Kassa erfolgen!

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*) Als Bareinkauf gelten alle Einkäufe, die bei Warenübernahme oder Bestellung sofort an der Kassa zur Gänze bezahlt werden. Mehrere Einkäufe an einem Tag werden zu einer Einkaufssumme zusammengefasst