Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauvorhaben Orts-u. Landschaftsschutz
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Text:
(1) Diese Verordnung, LGBl.Nr. 106/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl.Nr. 106/2017, tritt die Verordnung der Landesregierung über Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes besonders berühren können, LGBl.Nr. 41/2008, außer Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl.Nr. 106/2017, tritt die Verordnung der Landesregierung über Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes besonders berühren können, LGBl.Nr. 41/2008, außer Kraft.
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