Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Verkehrsaufschließungs- u. Ausgleichsabgabengesetz
Abschnitt:
VII. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Inhalt:
Inkrafttreten
Paragraf:
029
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die Angelegenheiten der Gemeinde nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH