Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Abschnitt:
2. Abschnitt
Inhalt:

Bebauungspläne
Paragraf:
011
Kurztext:
Digitale Erstellung von Bebauungsplänen
Text:
(1) Die Planzeichen in digital erstellten Bebauungsplänen dürfen von jenen in der Anlage 4 festgelegten nur im technisch unumgänglichen Maß abweichen.

(2) Bei digital erstellten Bebauungsplänen ist der Landesregierung mit ihrer Rechtswirksamkeit der Bebauungsplan samt Erläuterungsbericht im „PDF“-Format mittels der Internetapplikation „ROGServe“ zu übermitteln und im Online-Informationssystem des Landes „SAGISonline“ zu verorten.

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