Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2018
Abschnitt:
IV. Teil
Inhalt:
IV. Teil

Gemeinsame Bestimmungen
Paragraf:
033
Kurztext:
Sachliche Ausrüstung der Feuerwehr
Text:

(1) Jeder Feuerwehr sind die unter Berücksichtigung der örtlichen und überörtlichen Verhältnisse der Gemeinde bzw bei Betriebsfeuerwehren des Betriebes erforderlichen Geräte und Mittel, die für die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 Abs 1 erforderlich sind, beizustellen. Insbesondere sind dies Löschgeräte und -mittel, Einsatzfahrzeuge und -geräte, Betriebsmittel, Alarm- und Nachrichteneinrichtungen, Wasserversorgungsanlagen, Feuerwehrhäuser, sonstige Dienstgebäude sowie Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände.

(2) Die Einsatzfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Einsatzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehren sind in Feuerwehrhäusern oder Geräteräumen, welche den Richtlinien des Landesfeuerwehrverbandes entsprechen müssen, unterzubringen.

(3) Die Feuerwehrhäuser und Geräteräume müssen rasch und sicher erreichbar sein.

(4) Feuerwehrhäuser, Geräteräume, Einsatzfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Einsatzbekleidung dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ortsfeuerwehrkommandanten bzw der Ortsfeuerwehrkommandantin für feuerwehrfremde Zwecke verwendet werden. Eine Zustimmung darf nur erfolgen, wenn dadurch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr nicht eingeschränkt wird. Darüber hinaus bedarf es vorab der Zustimmung des Bürgermeisters bzw der Bürgermeisterin, wenn die Verwendung für feuerwehrfremde Zwecke nicht durch die Gemeinde selbst erfolgt und keine ortsübliche Inanspruchnahme vorgesehen ist.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH