Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Abschnitt:
Paragraphen
Inhalt:
Paragraf:
009
Kurztext:
Maßnahmen
Text:
(1) Die spezifischen Ziele gemäß §§ 2 und 7 sind mit geeigneten Maßnahmen wie insbesondere Verordnungen gemäß § 11 Oö. ROG 1994 und Flächenwidmungsplänen gemäß § 18 Oö. ROG 1994 zu unterstützen.
(2) Alle raumbedeutsamen Maßnahmen der Gemeinden, der Regionalverbände gemäß § 4 Oö. ROG 1994, des Kompetenzzentrums für Regionalentwicklung gemäß § 7 Oö. ROG 1994 sowie der Akteurinnen und Akteure der gemäß § 3 entwickelten Kooperationen haben sich an diesen strategischen Zielen zu orientieren.
(2) Alle raumbedeutsamen Maßnahmen der Gemeinden, der Regionalverbände gemäß § 4 Oö. ROG 1994, des Kompetenzzentrums für Regionalentwicklung gemäß § 7 Oö. ROG 1994 sowie der Akteurinnen und Akteure der gemäß § 3 entwickelten Kooperationen haben sich an diesen strategischen Zielen zu orientieren.
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