Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Verkehrsflächenbezeichnung, Gebäudenummerierung
Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
Inhalt:
Gesetz über Gebäudenumerierung und Verkehrsflächenbezeichnung
Paragraf:
007
Kurztext:
Verständigungspflicht
Text:
Die Gemeinde hat die Verordnungen nach § 1 und die Nummerierung oder Umnummerierung von Gebäuden dem Vermessungsamt, dem Grundbuchsgericht und dem zuständigen Finanzamt, die Verordnungen nach § 1 überdies der Bezirksverwaltungsbehörde und der Österreichischen Post AG bekanntzugeben.
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