Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Aufzugstechnikverordnung 2017
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Beilagen zur Bewilligung
Paragraf:
009
Kurztext:
Antragsbeilagen für Fahrtreppen und Fahrsteige
Text:
(1) Zu den aufzugstechnischen Beilagen gemäß § 5 NÖ AO 2016 für den Einbau einer Fahrtreppe oder eines Fahrsteiges gehören jedenfalls:
- Pläne (2-fach),

- eine Beschreibung (2-fach).

Weiters ist ein Gutachten gemäß § 10 über die Vorprüfung anzuschließen.

Die Unterlagen sind vom Verfasser und vom befugten Errichter der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges zu unterfertigen.

(2) Die Pläne haben alle zur Beurteilung notwendigen Darstellungen mit Bemaßung zu enthalten. Insbesondere sind darzustellen:
- die Lage der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges im Gebäude,

- die Einbausituation,

- die Fahrtreppe oder der Fahrsteig in einer Anlagenzeichnung mit Angabe der durch den Betrieb der Fahrtreppe oder des Fahrsteiges auf das Gebäude ausgeübten Einwirkungen.

(3) Die Beschreibung hat alle zur Beurteilung notwendigen Angaben zu enthalten. Insbesondere sind anzuführen:
- die Adresse des Aufstellungsortes,

- der Hersteller, der Typ der Fahrtreppe bzw. des Fahrsteiges,

- das Baujahr und die Anlagennummer,

- der Antrieb hinsichtlich Art und Lage,

- die wesentlichen Anlagendaten wie Neigungswinkel, Nenngeschwindigkeit, Förderhöhe, Auflagerabstand, Nennbreite, Stufen-/Palettentiefe und Ausführung von Stufen/Paletten/Gurt und Tragmittel,

- die Einsatzbedingungen,

- der Verlauf der Fahrbahn,

- die Verkleidung der Tragkonstruktion und die Ausführung der Balustrade,

- die Art und die Daten des Antriebssystems,

- die Art der Sicherheitseinrichtungen,

- die Art der Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen und die angewandten Bauvorschriften.

(4) Für wesentliche Änderungen von Fahrtreppen und Fahrsteigen (§ 7) genügen jene Unterlagen (2-fach), die zur Beurteilung des Vorhabens ausreichen.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH