Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kehrverordnung 2016
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Pflichten der Hauseigentümerinnen bzw. der Hauseigentümer und der Betreiberinnen bzw. der Betreiber von Feuerungsanlagen
Paragraf:
012
Kurztext:
Vorsorge für die Überprüfung und Kehrung
Text:
§ 12. An den verlautbarten Überprüfungsterminen und an den gemäß § 7 festgesetzten Terminen müssen die der Überprüfung sowie gemäß § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 der Kehrung unterliegenden Teile von Feuerungsanlagen frei zugänglich sein. Die bzw. der gemäß § 10 Verpflichtete hat vorzusorgen, dass die Arbeiten ungehindert vorgenommen werden können.

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