Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bebauungsgrundlagengesetz
Abschnitt:
Artikel
Inhalt:
Paragraf:
A04
Kurztext:
Artikel VI (zu LGBL Nr 107/2003)
Text:
(1) Die Art I, III und V dieses Gesetzes treten mit 1. März 2004
in Kraft.

(2) Die Landesregierung hat bis zu dem im Abs 1 bestimmten
Zeitpunkt eine auf § 63 des Bautechnikgesetzes gestützte
Verordnung über die bautechnischen Anforderungen an Garagen und
Abstellplätze einschließlich ihrer Nebenanlagen sowie über
Benutzungsvorschriften für Garagen zu erlassen und mit diesem
Zeitpunkt in Kraft zu setzen.

(3) Auf Verfahren, die zu dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt
anhängig sind, finden die Garagenordnung, das
Bebauungsgrundlagengesetz und das Bautechnikgesetz in der bis
dahin geltenden Fassung weiterhin Anwendung.

(4) Verordnungen der Gemeinde, die auf Grund der §§ 2 und 3 der
Garagenordnung in der bisher geltenden Fassung erlassen worden
sind, gelten als auf Grund der §§ 39b und 39c des
Bautechnikgesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2003
erlassen.

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