Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Hebeanlagenverordnung
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3 Abs 2, 4 Abs 2, 7 Abs 1, 9 Abs 2 Z 6, (§) 10 und 11 des Salzburger Hebeanlagengesetzes – HebeAnlG, LGBl Nr 1/2016, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Auf Grund der §§ 3 Abs 2, 4 Abs 2, 7 Abs 1, 9 Abs 2 Z 6, (§) 10 und 11 des Salzburger Hebeanlagengesetzes – HebeAnlG, LGBl Nr 1/2016, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Technische Erfordernisse von Hebeanlagen
§ 1 Stand der Technik
§ 2 Technische Bestimmungen
§ 3 Wesentliche Änderung
§ 4 Prüfintervalle und Prüfumfang der Betriebskontrolle
§ 5 Prüfintervalle und Prüfumfang der regelmäßigen Überprüfung
§ 6 Befreiung von Personen
2. Abschnitt
Sicherheitstechnische Prüfung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
§ 7 Ziele
§ 8 Von der sicherheitstechnischen Prüfung erfasste Hebeanlagen
§ 9 Prüfbereich der sicherheitstechnischen Prüfung
§ 10 Verfahren der sicherheitstechnischen Prüfung und zu ergreifende Maßnahmen
§ 11 Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung
§ 12 Abhilfemaßnahmen
3. Abschnitt
Umbau und Modernisierung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
§ 13 Umbau und Modernisierung
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 14 Verweisungen, Normen und Richtlinien
§ 15 Umsetzungs- und Notifikationshinweise
§ 16 Übergangsbestimmungen
§ 17 Inkrafttreten
Technische Erfordernisse von Hebeanlagen
§ 1 Stand der Technik
§ 2 Technische Bestimmungen
§ 3 Wesentliche Änderung
§ 4 Prüfintervalle und Prüfumfang der Betriebskontrolle
§ 5 Prüfintervalle und Prüfumfang der regelmäßigen Überprüfung
§ 6 Befreiung von Personen
2. Abschnitt
Sicherheitstechnische Prüfung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
§ 7 Ziele
§ 8 Von der sicherheitstechnischen Prüfung erfasste Hebeanlagen
§ 9 Prüfbereich der sicherheitstechnischen Prüfung
§ 10 Verfahren der sicherheitstechnischen Prüfung und zu ergreifende Maßnahmen
§ 11 Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung
§ 12 Abhilfemaßnahmen
3. Abschnitt
Umbau und Modernisierung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
§ 13 Umbau und Modernisierung
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 14 Verweisungen, Normen und Richtlinien
§ 15 Umsetzungs- und Notifikationshinweise
§ 16 Übergangsbestimmungen
§ 17 Inkrafttreten
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