Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Aufzugsordnung 2016
Abschnitt:
Paragraphen
Inhalt:
Paragraf:
021
Kurztext:
Schlussbestimmungen
Text:
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220, außer Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220, außer Kraft.
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