Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Verwendung von Bauprodukten
1. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
1. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Paragraf:
005
Kurztext:
Anwendungsbereich
Text:
Dieser Unterabschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
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