Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Hebeanlagengesetz
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Betriebsvorschriften
Paragraf:
006
Kurztext:
Betriebskontrolle
Text:
(1) Die Betreiber haben dafür zu sorgen, dass Hebeanlagen diesem Gesetz entsprechend betrieben und instandgehalten werden.
(2) Die Betreiber haben eine Inspektionsstelle mit der regelmäßigen Überprüfung der Hebeanlage zu beauftragen.
(2) Die Betreiber haben eine Inspektionsstelle mit der regelmäßigen Überprüfung der Hebeanlage zu beauftragen.
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