Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
§ 1
Emissionsgrenzwerte für das Inverkehrbringen
§ 2
Wirkungsgradanforderungen für das Inverkehrbringen
§ 3
Prüfbedingungen
2. Abschnitt
Anforderungen an Brennstoffe
§ 4
Zulässige Brenn- und Kraftstoffe
§ 5
Ermittlung des heizwertspezifischen Schwefelgehaltes in festen fossilen Brennstoffen
3. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb von Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Gasturbinen
§ 6
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste
§ 7
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW
§ 8
Feuerungsanlagen von 50 kW Nennwärmeleistung bis unter 1 MW Brennstoffwärmeleistung
§ 9
Blockheizkraftwerke und Gasturbinen, jeweils mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 1 MW
3a. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 9a
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 9b
Grenzwertermittlung bei Verwendung mehrerer Brennstoffe
§ 9c
Alternative Überwachungsmaßnahmen
§ 9d
Ausnahmen von den Emissionsgrenzwerten bei mittelgroßen Feuerungsanlagen
4. Abschnitt
Überprüfung von Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Gasturbinen sowie Inspektion von Vorheriger SuchbegriffHeizungsNächster Suchbegriff- und Klimaanlagen
§ 10
Errichtung und Überprüfung von Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Gasturbinen
§ 11
Einfache Überprüfung
§ 12
Umfassende Überprüfung
§ 13
Regelmäßige Inspektion von Heizungsanlagen oder von kombinierten Vorheriger SuchbegriffHeizungsNächster Suchbegriff- und Lüftungsanlagen
§13a
Regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen oder von kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen
§ 14
Anforderungen an Messgeräte
§ 15
Unabhängiges Kontrollsystem
5. Abschnitt
Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen aus Feuerungsanlagen
§ 16
Verbot von Festbrennstoffzweitheizungen
6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 17
Übergangsbestimmung für bestehende Anlagen
§ 17a
Übergangsbestimmung zur Novelle Vorheriger SuchbegriffLGBl. Nr. 95/2021Nächster Suchbegriff
§ 18
Verweisungen
§ 19
EU-Recht
§ 20
Zeitlicher Geltungsbereich
§ 20a
Inkrafttreten von Novellen
§ 21
Außerkrafttreten
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2019, Vorheriger SuchbegriffLGBl. Nr. 95/2021Nächster Suchbegriff
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
§ 1
Emissionsgrenzwerte für das Inverkehrbringen
§ 2
Wirkungsgradanforderungen für das Inverkehrbringen
§ 3
Prüfbedingungen
2. Abschnitt
Anforderungen an Brennstoffe
§ 4
Zulässige Brenn- und Kraftstoffe
§ 5
Ermittlung des heizwertspezifischen Schwefelgehaltes in festen fossilen Brennstoffen
3. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb von Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Gasturbinen
§ 6
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste
§ 7
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW
§ 8
Feuerungsanlagen von 50 kW Nennwärmeleistung bis unter 1 MW Brennstoffwärmeleistung
§ 9
Blockheizkraftwerke und Gasturbinen, jeweils mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 1 MW
3a. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 9a
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 9b
Grenzwertermittlung bei Verwendung mehrerer Brennstoffe
§ 9c
Alternative Überwachungsmaßnahmen
§ 9d
Ausnahmen von den Emissionsgrenzwerten bei mittelgroßen Feuerungsanlagen
4. Abschnitt
Überprüfung von Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Gasturbinen sowie Inspektion von Vorheriger SuchbegriffHeizungsNächster Suchbegriff- und Klimaanlagen
§ 10
Errichtung und Überprüfung von Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Gasturbinen
§ 11
Einfache Überprüfung
§ 12
Umfassende Überprüfung
§ 13
Regelmäßige Inspektion von Heizungsanlagen oder von kombinierten Vorheriger SuchbegriffHeizungsNächster Suchbegriff- und Lüftungsanlagen
§13a
Regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen oder von kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen
§ 14
Anforderungen an Messgeräte
§ 15
Unabhängiges Kontrollsystem
5. Abschnitt
Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen aus Feuerungsanlagen
§ 16
Verbot von Festbrennstoffzweitheizungen
6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 17
Übergangsbestimmung für bestehende Anlagen
§ 17a
Übergangsbestimmung zur Novelle Vorheriger SuchbegriffLGBl. Nr. 95/2021Nächster Suchbegriff
§ 18
Verweisungen
§ 19
EU-Recht
§ 20
Zeitlicher Geltungsbereich
§ 20a
Inkrafttreten von Novellen
§ 21
Außerkrafttreten
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2019, Vorheriger SuchbegriffLGBl. Nr. 95/2021Nächster Suchbegriff
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