Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 – StHKanlG
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Besondere Bestimmungen für die Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
Paragraf:
012
Kurztext:
Regelung der Feuerungsleistung
Text:
(1) Zentralheizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 120 kW sind mit Einrichtungen für eine mindestens zweistufig oder stufenlos regelbare Feuerungsleistung oder mit mehreren Wärmeerzeugern auszustatten.
(2) Zentralheizungsanlagen mit mehreren Wärmeerzeugern sind mit Einrichtungen zu versehen, die wasserseitige Wärmeverluste gegenüber nicht in Betriebsbereitschaft befindlichen Wärmeerzeugern verhindern.
(2) Zentralheizungsanlagen mit mehreren Wärmeerzeugern sind mit Einrichtungen zu versehen, die wasserseitige Wärmeverluste gegenüber nicht in Betriebsbereitschaft befindlichen Wärmeerzeugern verhindern.
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