Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
010
Kurztext:
Übersichtsplan zum Flächenwidmungsplan
Text:
(1) Der gemäß § 20 Abs. 2 Oö. ROG 1994 zur Wiedergabe des jeweils letzten Stands des Flächenwidmungsplans vorgeschriebene Übersichtsplan hat aus einer Kopie des Flächenwidmungsplans des gesamten Gemeindegebiets zu bestehen, worin sich die jeweilige Widmung eines Grundstücks sowie die Funktionen und Entwicklungsziele ohne Schwierigkeiten feststellen lassen.

(2) Die Grundstücke des Baulands, für die gemäß § 27 Abs. 3 Z 3 Oö. ROG 1994 auf Grund einer Ausnahmebewilligung vom Aufschließungsbeitrag vor Ablauf von zehn Jahren eine Bauplatz- oder Baubewilligung nicht erteilt werden darf, sind im Übersichtsplan gemäß Abs. 1 darzustellen. Das Jahr des jeweiligen Ablaufs des Bauverbots ist im Übersichtsplan zu vermerken.

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH