Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
008
Kurztext:
Ergänzende textliche Festlegungen
Text:
zur zeichnerischen Darstellung Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept
Ergänzende textliche Festlegungen sind nur dann aufzunehmen, wenn dies zur Erläuterung der zeichnerischen Darstellung erforderlich ist. Die textlichen Festlegungen sind dabei auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
Ergänzende textliche Festlegungen sind nur dann aufzunehmen, wenn dies zur Erläuterung der zeichnerischen Darstellung erforderlich ist. Die textlichen Festlegungen sind dabei auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
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