Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Technische Bauvorschriften 2016
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz
Paragraf:
014
Kurztext:
Abgase von Feuerstätten
Text:
(1) Abgase von Feuerstätten sind unter Berücksichtigung der Art der Feuerstätte und des Brennstoffes so ins Freie abzuführen, dass das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet und diese nicht unzumutbar belästigt werden.
(2) Abgasanlagen müssen ohne großen Aufwand überprüft und gereinigt werden können.
(2) Abgasanlagen müssen ohne großen Aufwand überprüft und gereinigt werden können.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH