Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Energieausweisdatenbank-Verordnung
Abschnitt:
Paragraphen
Inhalt:
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 118a Abs. 5 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird verordnet:
Gemäß § 118a Abs. 5 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird verordnet:
Paragraf:
001
Kurztext:
$ 1 ohne Titel
Text:
Jeder Aussteller oder jede Ausstellerin eines Energieausweises gemäß § 118a Abs. 2 der Bauordnung für Wien hat die in der Anlage angeführten Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (EADB) zu registrieren.
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