Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2015
Abschnitt:
2. 7. Kosten
Inhalt:
7. Teil
Kosten
Kosten
Paragraf:
082
Kurztext:
Kostentragung bei Waldbränden
Text:
Die Kostentragung bei Waldbränden wird durch § 17a NÖ Forstausführungsgesetz, LGBl. 6851, geregelt.
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