Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2015
Abschnitt:
1. 2. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Inhalt:
2. Abschnitt
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Paragraf:
007
Kurztext:
Brandgefährliche Tätigkeiten
Text:
Jeder, der brandgefährliche Tätigkeiten verrichtet, hat geeignete Löschmittel bereitzustellen sowie darauf zu achten, dass keine weitere Brandgefahr entsteht. Erforderlichenfalls sind diese Tätigkeiten durch geeignete Personen überwachen zu lassen.
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