Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2015
Abschnitt:
1. 2. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Inhalt:
2. Abschnitt
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Paragraf:
006
Kurztext:
Allgemeine Pflichten
Text:
Jedermann ist verpflichtet, nach Möglichkeit alles zu tun, was das Entstehen eines Brandes oder einer Gefahr verhindert, und alles zu unterlassen, was deren Bekämpfung erschwert.
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