Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2015
Abschnitt:
1. Abschnitt
Inhalt:
Allgemeines
Paragraf:
001
Kurztext:
Geltungsbereich
Text:
(1) Dieses Gesetz regelt die bautechnischen Anforderungen für die Planung und Ausführung von baulichen Anlagen im Land Salzburg.
(2) Die Zuständigkeiten des Bundes werden durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.
(2) Die Zuständigkeiten des Bundes werden durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.
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