Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung 1996
Abschnitt:
XIa. Unabhängige Kontrollsysteme
Inhalt:
11a. Abschnitt
Unabhängige Kontrollsysteme für Energieausweise und Klimaanlagenüberprüfungsbefunde
Unabhängige Kontrollsysteme für Energieausweise und Klimaanlagenüberprüfungsbefunde
Paragraf:
049b
Kurztext:
Kontrollsystem für Klimaanlagenüberprüfungsbefunde
Text:
(1) Die Landesregierung hat eine Stichprobe mindestens eines statistisch signifikanten Prozentanteils aller jährlich ausgestellten Überprüfungsbefunde zu nehmen und diese zu überprüfen. Die Vorgaben nach Anhang II der Richtlinie 2010/31/EU sind zu beachten.
(2) Der Aussteller des Überprüfungsbefundes, der Eigentümer und andere Benützer sind verpflichtet, der Behörde alle Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung des Überprüfungsbefundes erforderlich sind.
(2) Der Aussteller des Überprüfungsbefundes, der Eigentümer und andere Benützer sind verpflichtet, der Behörde alle Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung des Überprüfungsbefundes erforderlich sind.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH