Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Garagengesetz 2008
Abschnitt:
3.Teil Betriebsvorschriften
Inhalt:
3. Teil
Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen
Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen
Paragraf:
021
Kurztext:
2. Abschnitt - Betriebsvorschriften
Text:
2. Abschnitt
Betriebsvorschriften für kraftbetriebene Parkeinrichtungen
orig. Titel: Betriebsvorschriften für automatische Parksysteme
Das Betreten des Einstellraumes darf nur durch das Wartungspersonal erfolgen. Im Bereich des Zuganges ist ein diesbezüglicher Hinweis deutlich sichtbar und haltbar anzuschlagen.
Betriebsvorschriften für kraftbetriebene Parkeinrichtungen
orig. Titel: Betriebsvorschriften für automatische Parksysteme
Das Betreten des Einstellraumes darf nur durch das Wartungspersonal erfolgen. Im Bereich des Zuganges ist ein diesbezüglicher Hinweis deutlich sichtbar und haltbar anzuschlagen.
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