Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014
Abschnitt:
III. Abschnitt - 2. Unterabschnitt
Inhalt:
3. Abschnitt
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe, Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
2. Unterabschnitt
Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe, Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
2. Unterabschnitt
Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Paragraf:
022
Kurztext:
Einzelfeuerstätten
Text:
Heizungsanlagen, die nicht Zentralheizungsanlagen sind, (Einzelfeuerstätten) sind entsprechend der ÖNORM EN 1 zu betreiben.
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