Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
Verwendbarkeit von Bauprodukten
§ 3 Anforderungen
§ 4 Baustoffliste ÖE
§ 5 Baustoffliste ÖA
§ 6 Produktregistrierung
§ 7 Einbauzeichen ÜA
§ 8 Bautechnische Zulassung
1. Unterabschnitt
Zusätzliche Anforderungen für Bauprodukte, die Gammastrahlung emittieren
§ 8a Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure bei Bauprodukten mit ?-Strahlung
2. Unterabschnitt
Ergänzende Bestimmungen für Bauprodukte mit Ökodesign-Anforderungen
§ 8b Anwendungsbereich, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
§ 8c Konformitätsbewertung und -erklärung
§ 8d CE-Kennzeichnung
§ 8e Unterrichtung der Benutzer
3. Abschnitt
Marktbereitstellung und Marktüberwachung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
§ 10 Marktüberwachung
§ 11 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde
§ 12 Meldepflichten der Baubehörden
2. Unterabschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
§ 12a Marktüberwachung bei Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
§ 12b Konformitätsvermutung
§ 12c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 12d Freier Warenverkehr
3a. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
§ 12e Verwendung in Hausinstallationen
§ 12f Risikobewertung von Hausinstallationen
§ 12g Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
§ 12h Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen
§ 12i Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
4. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Verfahrensbestimmungen
§ 15 Kosten
§ 16 Kundmachungen
§ 17 Informationsaustausch und Sprache
§ 18 Strafbestimmungen
§ 18a Verarbeiten von Daten
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 19 Informationsverfahrenshinweis
§ 19a Umsetzungshinweis
§ 20 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
Anhang
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
Verwendbarkeit von Bauprodukten
§ 3 Anforderungen
§ 4 Baustoffliste ÖE
§ 5 Baustoffliste ÖA
§ 6 Produktregistrierung
§ 7 Einbauzeichen ÜA
§ 8 Bautechnische Zulassung
1. Unterabschnitt
Zusätzliche Anforderungen für Bauprodukte, die Gammastrahlung emittieren
§ 8a Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure bei Bauprodukten mit ?-Strahlung
2. Unterabschnitt
Ergänzende Bestimmungen für Bauprodukte mit Ökodesign-Anforderungen
§ 8b Anwendungsbereich, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
§ 8c Konformitätsbewertung und -erklärung
§ 8d CE-Kennzeichnung
§ 8e Unterrichtung der Benutzer
3. Abschnitt
Marktbereitstellung und Marktüberwachung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
§ 10 Marktüberwachung
§ 11 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde
§ 12 Meldepflichten der Baubehörden
2. Unterabschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
§ 12a Marktüberwachung bei Bauprodukten mit Ökodesign-Anforderungen
§ 12b Konformitätsvermutung
§ 12c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 12d Freier Warenverkehr
3a. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
§ 12e Verwendung in Hausinstallationen
§ 12f Risikobewertung von Hausinstallationen
§ 12g Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
§ 12h Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen
§ 12i Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
4. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Verfahrensbestimmungen
§ 15 Kosten
§ 16 Kundmachungen
§ 17 Informationsaustausch und Sprache
§ 18 Strafbestimmungen
§ 18a Verarbeiten von Daten
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 19 Informationsverfahrenshinweis
§ 19a Umsetzungshinweis
§ 20 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
Anhang
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