Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt:
VI. Überprüfung von Heizungsanlagen
Inhalt:
VI. ABSCHNITT
ÜBERPRÜFUNG VON HEIZUNGSANLAGEN
ÜBERPRÜFUNG VON HEIZUNGSANLAGEN
Paragraf:
025a
Kurztext:
Kontinuierliche Überwachung
Text:
Feuerungsanlagen über 10 MW Brennstoffwärmeleistung sind kontinuierlich hinsichtlich ihrer Emissionskonzentrationen zu überwachen. Für die kontinuierliche Überwachung ist die Feuerungsanlagen-Verordnung 2019, BGBl. II Nr. 293/2019, sinngemäß anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 58/2014, 119/2020)
(Anm: LGBl.Nr. 58/2014, 119/2020)
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