Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung 2014
Abschnitt:
Teil VII
Inhalt:
Umgesetzte EU-Richtlinien, Schlussbestimmungen
Paragraf:
045
Kurztext:
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Text:
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Bautechnikverordnung 1997 (NÖ BTV 1997), LGBl. 8200/7, außer Kraft.
(3) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung LGBl. Nr. 25/2016 anhängigen Bauverfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.
(4) Die Änderungen der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2021 treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 12 Abs. 4 erster Satz und § 13 außer Kraft.
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, LGBl. Nr. 36/2021, anhängigen Bauverfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.
(5) Die §§ 17 bis 22 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2021 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
(6) Die Änderungen der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2025, treten am Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die an diesem Tag anhängigen Verfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Bautechnikverordnung 1997 (NÖ BTV 1997), LGBl. 8200/7, außer Kraft.
(3) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung LGBl. Nr. 25/2016 anhängigen Bauverfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.
(4) Die Änderungen der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2021 treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 12 Abs. 4 erster Satz und § 13 außer Kraft.
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, LGBl. Nr. 36/2021, anhängigen Bauverfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.
(5) Die §§ 17 bis 22 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 36/2021 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
(6) Die Änderungen der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2025, treten am Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die an diesem Tag anhängigen Verfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.
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