Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung 2014
Abschnitt:
Teil IV - Abschnitt C
Inhalt:
Teil IV
Heizungen und Blockheizkraftwerke
Abschnitt C
Kleinfeuerungen
Heizungen und Blockheizkraftwerke
Abschnitt C
Kleinfeuerungen
Paragraf:
021
Kurztext:
Typenschild
Text:
Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Ofen anzubringen. Das Typenschild hat folgende Angaben zu enthalten:
1.
Name und Firmensitz des Herstellers;
2.
Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;
3.
Herstellernummer und Baujahr;
4.
Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;
5.
Zulässige Brennstoffe.
1.
Name und Firmensitz des Herstellers;
2.
Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;
3.
Herstellernummer und Baujahr;
4.
Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;
5.
Zulässige Brennstoffe.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH