Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung 2014
Abschnitt:
Teil III
Inhalt:
Sondervorschriften für bestimmte Bauwerke
Paragraf:
004
Kurztext:
Anwendungsbereich
Text:
Dieser Teil enthält ergänzende bzw. abweichende Bestimmungen zu den Anforderungen in Teil II für folgende Bauwerke:
1.
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
2.
Kindergärten und Schulen
3.
Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck
4.
Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke
5.
Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
6.
Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke
7.
Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
8.
Abstellanlagen für Fahrräder
1.
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
2.
Kindergärten und Schulen
3.
Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck
4.
Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke
5.
Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
6.
Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke
7.
Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
8.
Abstellanlagen für Fahrräder
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