Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
Abschnitt:
2.4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Inhalt:
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen
4. Unterabschnitt
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Besondere Bestimmungen
4. Unterabschnitt
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Paragraf:
027
Kurztext:
Allgemeine Anforderungen
Text:
Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass bei ihrer Nutzung Unfälle vermieden werden, durch die das Leben oder die Gesundheit von Personen gefährdet werden, wie z.B. Rutsch-, Stolper-, Absturz- oder Aufprallunfälle. Dabei ist entsprechend dem Verwendungszweck besonders auch auf Kinder, ältere Personen und Personen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen.
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