Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
Abschnitt:
2.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Inhalt:
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen
3. Unterabschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Besondere Bestimmungen
3. Unterabschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Paragraf:
016
Kurztext:
Abfälle
Text:
Bei Bauwerken müssen unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes Einrichtungen für die hygienisch einwandfreie, gesundheitlich unbedenkliche und belästigungsfreie Sammlung und Abholung von Abfällen bestehen.
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