Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
Abschnitt:
2.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Inhalt:
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen
1. Unterabschnitt
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Besondere Bestimmungen
1. Unterabschnitt
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Paragraf:
004
Kurztext:
OIB-Richtlinie 1
Text:
(1) Den in § 3 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn die OIB-Richtlinie 1, Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Ausgabe April 2019, eingehalten wird.
(2) Abweichend von Punkt 0 der OIB-Richtlinie 1 muss der Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1 – Festlegung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von bestehenden Tragwerken – nicht angewendet werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 93/2016, 67/2021
(2) Abweichend von Punkt 0 der OIB-Richtlinie 1 muss der Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1 – Festlegung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von bestehenden Tragwerken – nicht angewendet werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 93/2016, 67/2021
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