Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
10. Abschnitt
Inhalt:
10. Abschnitt
Schlussbestimmungen *)
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2023, 10/2025
Schlussbestimmungen *)
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2023, 10/2025
Paragraf:
035
Kurztext:
Rechtsschutz *)
Text:
Das Landesverwaltungsgericht erkennt über Beschwerden von Betroffenen, die behaupten, durch eine Veröffentlichung nach § 27 Abs. 4 oder eine Warnung nach Art. 16 Abs. 3 lit. g der Verordnung (EU) 2019/1020 in ihren Rechten verletzt worden zu sein.
*) Fassung LGBl.Nr. 47/2019, 44/2023
*) Fassung LGBl.Nr. 47/2019, 44/2023
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