Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
5. Abschnitt
Inhalt:
5. Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen
und die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten
1. Unterabschnitt
Anwendungsbereich
Ergänzende Bestimmungen über das Inverkehrbringen
und die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten
1. Unterabschnitt
Anwendungsbereich
Paragraf:
021
Kurztext:
Aufklärung
Text:
Hersteller oder Herstellerinnen energieverbrauchsrelevanter Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen (§ 18) gelten, haben sicherzustellen, dass die Nutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:
a) die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können;
b) das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
*) Fassung LGBl.Nr. 49/2021
a) die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können;
b) das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
*) Fassung LGBl.Nr. 49/2021
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH