Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
3.3 Sonstige Bauprodukte
Inhalt:
3. Abschnitt
Verwendung von Bauprodukten
3. Unterabschnitt
Sonstige Bauprodukte
Verwendung von Bauprodukten
3. Unterabschnitt
Sonstige Bauprodukte
Paragraf:
013
Kurztext:
Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprod
Text:
Orig. Titel: Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte
Bauprodukte, die weder in der Baustoffliste ÖA (§ 6) noch in der Baustoffliste ÖE (§ 12) angeführt sind, und für die keine Bautechnische Zulassung (§ 14) vorliegt, dürfen verwendet werden, wenn dies im Einklang mit den sonstigen landesrechtlichen Bestimmungen steht.
Bauprodukte, die weder in der Baustoffliste ÖA (§ 6) noch in der Baustoffliste ÖE (§ 12) angeführt sind, und für die keine Bautechnische Zulassung (§ 14) vorliegt, dürfen verwendet werden, wenn dies im Einklang mit den sonstigen landesrechtlichen Bestimmungen steht.
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