Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Stellplatzverordnung
Abschnitt:
Paragraphen
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
Begriffsbestimmungen
Text:
Im Sinne dieser Verordnung gelten als
a) Stellplatz: Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen;
b) Mehrfamilienhäuser: Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen.
a) Stellplatz: Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen;
b) Mehrfamilienhäuser: Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen.
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