Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024
Abschnitt:
Allgemeines zur Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zulässige Arten von Brennstoffen
§ 3Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen, Blockheizkraftwerken und Klimaanlagen
§ 4 Heizraum
§ 5 Maßnahmen der ersten Löschhilfe
§ 6 Energiesparende Maßnahmen bei der Beheizung von Gebäuden mit Zentralheizungsanlagen

2. Abschnitt
Anlagen zur Lagerung fester Brennstoffe, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 7 Lagerung fester Brennstoffe
§ 8 Brandschutz
§ 9 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Abschnitt
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe, Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
1. Unterabschnitt
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe
§ 10 Lagerung flüssiger Brennstoffe in Gebäuden
§ 11 Heizöllagerräume
§ 12Oberirdische Lagerung flüssiger Brennstoffe außerhalb von Gebäuden
§ 13 Lagerung flüssiger Brennstoffe in Lagerbehältern im Erdreich
§ 14 Allgemeine Bestimmungen über Lagerbehälter
§ 15 Ausrüstung der Lagerbehälter
§ 16 Rohrleitungen, Absperrvorrichtungen und Armaturen
§ 17 Heizölvorwärmung
§ 18 Prüfung der Lagerbehälter und Rohrleitungen

2. Unterabschnitt
Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
§ 19 Zentralheizungsanlagen
§ 20 Brandschutz
§ 21 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
§ 22 Einzelfeuerstätten

4. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb von gasförmig betriebenen Zentralheizungsanlagen und von Blockheizkraftwerken für gasförmige und flüssige Brennstoffe
§ 23 Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für Zentralheizungsanlagen für gasförmige Brennstoffe
§ 24 Emissionsgrenzwerte für den Betrieb von Blockheizkraftwerken kleiner als 1 MW

5. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen und mittelgroße Verbrennungskraftmaschinen
§ 24a Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen und Verbrennungskraftmaschinen
§ 24b Grenzwertermittlung bei Verwendung mehrerer Brenn- bzw. Kraftstoffe
§ 24c Alternative Überwachungsmaßnahmen

6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 25 Verbindlicherklärung, Kundmachung und Gleichwertigkeit von Normen
§ 26Übergangsbestimmungen
§ 27 Umsetzung von Unionsrecht
§ 28 Inkrafttreten, Notifikation

Anlage 1-13

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