Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Abschnitt:
9. Abschnitt
Inhalt:
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
026
Kurztext:
Zeitlicher Geltungsbereich
Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. August 2013, in Kraft.
(2) Der § 24 Abs. 3 und Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(2) Der § 24 Abs. 3 und Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
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