Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Abschnitt:
7. Abschnitt
Inhalt:
Marktüberwachung von Bauprodukten
Paragraf:
016
Kurztext:
Berichtspflichten der Baubehörde
Text:
Erlangt die Baubehörde Kenntnis


1.
von Unfällen, Gesundheitsschäden oder Baugebrechen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie durch falsch deklarierte oder mangelhafte Bauprodukte verursacht wurden, oder

2.
davon, dass im Zusammenhang mit der Lagerung oder Verwendung von Bauprodukten auf einer Baustelle der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 1 Z 1 bis 7 vorliegt,

hat sie der Marktüberwachungsbehörde unverzüglich darüber zu berichten.

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