Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013
Abschnitt:
Anlagen
Inhalt:
Paragraf:
AN01
Kurztext:
Anlage 1
Text:
CE-Konformitätskennzeichnung


Die CE-Konformitätskennzeichnung (§ 59 Abs. 1) besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild, wobei bei Verkleinerungen oder Vergrößerungen die sich aus dem abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden müssen; die verschiedenen Bestandteile der CE-Konformitätskennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm; hinter der CE-Kennzeichnung ist die Kennnummer der Stelle, die bei der Produktionsüberwachung eingeschaltet wurde, anzuführen:


(Quelle: RIS)

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