Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013
Abschnitt:
II.4. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Inhalt:
4. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Paragraf:
023
Kurztext:
Lagerung gefährlicher Stoffe
Text:
Bauwerke oder Bauwerksteile, in denen gefährliche Stoffe gelagert werden, müssen so ausgeführt sein, dass eine Gefährdung der Gesundheit von Personen und der Umwelt durch ein Entweichen der gefährlichen Stoffe und ein Eindringen in den Boden verhindert werden.
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