Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013
Abschnitt:
II.4. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Inhalt:
4. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Paragraf:
015
Kurztext:
Abfälle
Text:
Bei Bauwerken müssen unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks Einrichtungen für die hygienisch einwandfreie, gesundheitlich unbedenkliche, belästigungsfreie und getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen bestehen. Die abfallrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH