Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Hauptstück
Allgemeines
§1 Begriffsbestimmung
2. Hauptstück
Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle
§2 Technische Bewertungsstelle
§3 Produktinformationsstelle für das Bauwesen
3. Hauptstück
Anforderung für die Verwendung von Bauprodukten
1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§4 Anwendungsbereich für diesen Abschnitt
§5 Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§6 Baustoffliste ÖA
§7 Produktregistrierung
§8 Verfahren der Registrierung
§9 Registrierungsstellen und Registerführende Stelle
§10 Einbauzeichen ÜA
2. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§11 Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§12 Baustoffliste ÖE
3. Abschnitt
Sonstige Bauprodukte
§13 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte
4. Hauptstück
Bautechnische Zulassung
§14 Bautechnische Zulassung
§15 Zulassungsstelle
4a. Hauptstück
Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§15a Anwendungsbereich für dieses Hauptstück und Begriffsbestimmungen
§15b Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
§15c Ökodesign-Anforderungen
§15d Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung
§15e CE-Kennzeichnung
§15f Aufklärung
5. Hauptstück
Bereitstellung auf dem Markt
§16 Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
6. Hauptstück
Marktüberwachung
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§17 Anwendungsbereich für dieses Hauptstück
§18 Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte
§19 Berichtspflichten der Baubehörde
§20 Verarbeiten von Daten
2. Abschnitt
Bestimmungen für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG
§21a Marktüberwachung für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG
§21b Konformitätsvermutung
§21c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§21d Freier Warenverkehr
6a. Hauptstück
Anforderungen an den Schutz der Gesundheit
§21e Gammastrahlung
§21f Wasser für den menschlichen Gebrauch
§21g Durchführungsverordnungen
7. Hauptstück
Österreichisches Institut für Bautechnik
§22 Mitgliedschaft des Landes
§23 Aufgaben
§24 Aufsicht der Landesregierung
8. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§25 Kosten
§26 Kundmachungen
§27 Strafbestimmungen
§28 Außerkrafttreten
Allgemeines
§1 Begriffsbestimmung
2. Hauptstück
Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle
§2 Technische Bewertungsstelle
§3 Produktinformationsstelle für das Bauwesen
3. Hauptstück
Anforderung für die Verwendung von Bauprodukten
1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§4 Anwendungsbereich für diesen Abschnitt
§5 Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§6 Baustoffliste ÖA
§7 Produktregistrierung
§8 Verfahren der Registrierung
§9 Registrierungsstellen und Registerführende Stelle
§10 Einbauzeichen ÜA
2. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§11 Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§12 Baustoffliste ÖE
3. Abschnitt
Sonstige Bauprodukte
§13 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte
4. Hauptstück
Bautechnische Zulassung
§14 Bautechnische Zulassung
§15 Zulassungsstelle
4a. Hauptstück
Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§15a Anwendungsbereich für dieses Hauptstück und Begriffsbestimmungen
§15b Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
§15c Ökodesign-Anforderungen
§15d Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung
§15e CE-Kennzeichnung
§15f Aufklärung
5. Hauptstück
Bereitstellung auf dem Markt
§16 Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt
6. Hauptstück
Marktüberwachung
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§17 Anwendungsbereich für dieses Hauptstück
§18 Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte
§19 Berichtspflichten der Baubehörde
§20 Verarbeiten von Daten
2. Abschnitt
Bestimmungen für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG
§21a Marktüberwachung für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG
§21b Konformitätsvermutung
§21c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§21d Freier Warenverkehr
6a. Hauptstück
Anforderungen an den Schutz der Gesundheit
§21e Gammastrahlung
§21f Wasser für den menschlichen Gebrauch
§21g Durchführungsverordnungen
7. Hauptstück
Österreichisches Institut für Bautechnik
§22 Mitgliedschaft des Landes
§23 Aufgaben
§24 Aufsicht der Landesregierung
8. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§25 Kosten
§26 Kundmachungen
§27 Strafbestimmungen
§28 Außerkrafttreten
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