Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
Abschnitt:
III. Betrieb und Instandhaltung von Hebeanlagen
Inhalt:
Paragraf:
013
Kurztext:
Mitteilungspflicht
Text:
Der Hebeanlagenwärter oder das beauftrage Betreuungsunternehmen hat Unfälle und außergewöhnliche Vorfälle unverzüglich dem Betreiber, der Behörde und dem Hebeanlagenprüfer mitzuteilen.
© 2024 Vogl Baumarkt GmbH