Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauverordnung 2008
Abschnitt:
Anlagen
Inhalt:
Anlagen siehe www.ris.bka.gv.at
Paragraf:
AN07
Kurztext:
Anlage 7
Text:
Abfallsammelraum
Allseitig geschlossener Raum, welcher der technisch und hygienisch einwandfreien Sammlung und Zwischenlagerung
von Abfall dient.
Abfallsammelstelle
Offene oder teilweise geschlossene bzw. überdachte Einrichtung, die der technisch und hygienisch einwandfreien
Zwischenlagerung von Abfall dient.
Abgas
In der Feuerstätte bei der Verbrennung fester, flüssiger und/oder gasförmiger Brennstoffe entstehendes,
gasförmiges Verbrennungsprodukt einschließlich der in ihm schwebenden festen oder flüssigen Bestandteile
und eines allfälligen Luftüberschusses.
Abgasanlage
Anlage für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe ins
Freie; Verbindungsstücke sind nicht Teil der Abgasanlage.
Abwasser
Wasser, welches durch Gebrauch verändert ist, und jedes in die Entwässerungsanlage fließende Wasser,
wie z.B. häusliches Schmutzwasser, industrielles und gewerbliches Abwasser sowie Kondensate.
Allgemein zugänglicher Bereich
Bereich innerhalb oder außerhalb eines Bauwerkes, der für die regelmäßige Erschließung oder Benutzung
durch unterschiedliche Personen, wie z.B. Bewohner, Kunden, Lieferanten, gedacht ist. Nicht dazu zählen
Ein- und Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser, die ausschließlich der Wohnnutzung dienen, sowie Bereiche
innerhalb einer Wohneinheit.
Anbindeleitung
Verbindung zwischen Steigleitung und Heizkörper
Aufenthaltsraum
Ein Raum, der zum länger dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt ist (zB Wohn- und Schlafraum,
Arbeitsraum, Unterrichtsraum).
Außeninduzierter Kühlbedarf (KB*)
Kühlbedarf, bei dessen Berechnung die inneren Wärmelasten und die Luftwechselrate null zu setzen sind
(Infiltration nx wird mit dem Wert 0,15 angesetzt).
Barrierefreiheit
Barrierefrei im Sinne der OIB-Richtlinie 4 sind bauliche Anlagen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen
in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich
und nutzbar sind.
Bauwerk
Eine Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische
Kenntnisse erforderlich sind.
Beherbergungsstätte
Gebäude oder Gebäudeteile, die der Beherbergung von Personen dienen und mehr als 10 Gästebetten aufweisen.
Betriebsbau
Bauwerk oder Teil eines Bauwerkes, welches der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung)
bzw. der Lagerung von Produkten oder Gütern dient.
Brandabschnitt
Bereich, der durch brandabschnittsbildende Wände bzw. Decken von Teilen eines Gebäudes getrennt ist.
Brandwand
Brandabschnittsbildende Wand mit erhöhten Anforderungen.
Charakteristische Länge (lc)
Ein Maß für die Kompaktheit eines Gebäudes.
Dauerhaftigkeit des Tragwerks
Fähigkeit des Tragwerks und seiner tragenden Bauteile, das Tragwerksverhalten infolge zeitabhängiger
Veränderungen der Eigenschaften unter Berücksichtigung der Umweltbedingungen und der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen
nicht unvorhergesehen zu verändern.
Einwirkung
Eine auf das Tragwerk einwirkende Kraft- oder Verformungsgröße.
Endenergiebedarf (EEB)
Energiemenge, die dem Heizsystem und allen anderen energietechnischen Systemen zugeführt werden
muss, um den Heizwärmebedarf, den Warmwasserwärmebedarf, den Kühlbedarf sowie die erforderlichen
Komfortanforderungen an Belüftung und Beleuchtung decken zu können, ermittelt an der Systemgrenze des
betrachteten Gebäudes.
Energieausweis
Ein gemäß der OIB-Richtlinie 6 erstellter Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes in Umsetzung
der Richtlinie 2002/91/EG und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG).
Feuerstätte
Wärmeerzeugende Geräteeinheit, in der Verbrennungsprodukte entstehen, die an die Außenluft abgeführt
werden müssen.
Fluchtniveau
Höhendifferenz zwischen der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen oberirdischen Geschoßes und dem
tiefsten Punkt des an das Gebäude angrenzenden Geländes nach Fertigstellung.
Fluchtweg
Weg, der den Benützern eines Bauwerkes im Gefahrenfall grundsätzlich ohne fremde Hilfe das Erreichen
eines sicheren Ortes des angrenzenden Geländes im Freien - in der Regel eine Verkehrsfläche - ermöglicht.
Garage
Gebäude oder Teil eines Gebäudes, welches zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist.
Gebäude der Gebäudeklasse 1 (GK1)
Freistehende, an mindestens drei Seiten auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbekämpfung
von außen zugängliche Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem
Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, bestehend aus einer Wohnung oder einer Betriebseinheit von jeweils
nicht mehr als 400 m² Grundfläche.
Gebäude der Gebäudeklasse 2 (GK2)
Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als
7 m, bestehend aus höchstens fünf Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von insgesamt nicht mehr als
400 m² Grundfläche; Reihenhäuser mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau
von nicht mehr als 7 m, bestehend aus Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von jeweils nicht mehr als
400 m² Grundfläche.
Gebäude der Gebäudeklasse 3 (GK3)
Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als
7 m, die nicht in die Gebäudeklassen 1 oder 2 fallen.
Gebäude der Gebäudeklasse 4 (GK4)
Gebäude mit nicht mehr als vier oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als
11 m, bestehend aus einer Wohnung bzw. einer Betriebseinheit ohne Begrenzung der Grundfläche oder aus
mehreren Wohnungen bzw. mehreren Betriebseinheiten von jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche.
Gebäude der Gebäudeklasse 5 (GK5)
Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 22 m, die nicht in die Gebäudeklassen 1, 2, 3 oder 4
fallen, sowie Gebäude mit ausschließlich unterirdischen Geschoßen.
Gebäude
Überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können.
Gebrauchstauglichkeit des Tragwerks
Fähigkeit des Tragwerks und seiner tragenden Bauteile, die Anforderungskriterien an die Nutzbarkeit und
Funktion, z.B. Verformungs-, Schwingungs- und Rissbreitenbeschränkungen, zu erfüllen.
Geschoß
Gebäudeabschnitt zwischen den Oberkanten der Fußböden übereinanderliegender Räume oder lichter Abschnitt
zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Unterfläche des Daches, wenn die jeweils geforderte
Raumhöhe erreicht wird. Gebäudeabschnitte, die zueinander bis einschließlich der halben Geschoßhöhe
versetzt sind, gelten als ein Geschoß.
Geschoß, Betriebsbau
Alle auf gleicher Ebene liegende Räume sowie in der Höhe zu dieser Ebene versetzte Raumteile. Galerien,
Emporen und Bühnen innerhalb eines Raumes gelten nicht als Geschoße, sofern deren Gesamtfläche weniger
als die Hälfte der Fläche des Raumes beträgt. Als Geschoße werden nicht angerechnet:
- Räume oberhalb des letzten oberirdischen Geschoßes, die ausschließlich der Unterbringung haustechnischer
Anlagen für Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärzwecke dienen,
- betriebstechnische Räume, wenn der Anteil ständig offener Deckenöffnungen zu darüber- oder darunter
liegenden Geschoßen größer ist als der Anteil der geschlossenen Flächen, wie
z.B. Pressenkeller,
- untergeordnete Bereiche innerhalb eines Raumes, die in funktionaler Verbindung zu diesem Raum
stehen, wie z.B. Meisterbüros,
- Triebwerksräume für Aufzüge,
- begehbare Stege und Podeste, wie z.B. Gitterroste in Regallagern zur Erreichung der einzelnen Lagerebenen.
Geschoß, oberirdisch
Geschoß, dessen äußere Begrenzungsflächen in Summe zu mehr als der Hälfte über dem anschließenden
Gelände nach Fertigstellung liegen. Nicht zu den oberirdischen Geschoßen zählen solche, in denen sich
keine Wohnungen, Betriebseinheiten oder Teile von solchen befinden (z.B. nicht ausgebaute Dachräume).
Geschoß, oberirdisch, Betriebsbau
Geschoß, dessen äußere Begrenzungsflächen in Summe zu mehr als der Hälfte über dem anschließenden
Gelände nach Fertigstellung liegen.
Geschoß, unterirdisch
Geschoß, dessen äußere Begrenzungsflächen in Summe zu nicht mehr als der Hälfte über dem anschließenden
Gelände nach Fertigstellung liegen.
Geschoßfläche, Betriebsbau
Summe der Flächen eines Geschoßes zwischen Brandwänden, brandabschnittsbildenden Wänden oder
Außenwänden, wobei die Flächen allfälliger Galerien, Emporen und Bühnen - ausgenommen die ausschließlich
dem Personenverkehr dienenden Flächen, wie z.B. Laufstege - einzubeziehen sind.
Grundfläche
Brutto-Grundfläche als Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen, wobei für die Einstufung in Gebäudeklassen
die Grundflächen in unterirdischen Geschoßen außer Betracht bleiben.
Hauptbrandabschnitt
Bereich, der durch Brandwände von Teilen eines Gebäudes getrennt ist.
Hauptgang bzw. Haupttreppe
Notwendiger Verbindungsweg, der zu Aufenthaltsräumen bzw. Räumen der täglichen Nutzung führt.
Haustechniksystem
Jene energietechnischen Systeme in einem Gebäude, die erforderlich sind, um den Heizwärmebedarf, den
Warmwasserwärmebedarf, den Kühlbedarf sowie die erforderlichen Komfortanforderung an Belüftung und
Beleuchtung decken zu können.
Heizenergiebedarf (HEB)
Jener Teil des Endenergiebedarfs, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist.
Heizgradtagzahl (HGT)
Jährliche Heizgradtage HGT12/20.
Heiztechnikenergiebedarf (HTEB)
Verluste des Heiztechniksystems.
Heizwärmebedarf (HWB)
Wärmemenge, die den konditionierten Räumen zugeführt werden muss, um deren vorgegebene Solltemperatur
einzuhalten.
Heizwärmebedarf (HWB*)
Heizwärmebedarf für Nicht-Wohngebäude, wobei für die Luftwechselrate, die inneren Wärmelasten (ohne
Berücksichtigung der Beleuchtung) die Bestimmungen für Wohngebäude herangezogen werden.
Höhe von Handläufen, Geländern und Brüstungen
Lotrechter Abstand zwischen der fertigen Standfläche, bzw. bei Treppen der fertigen Stufenvorderkante, und
der Handlauf-, Geländer- oder Brüstungsoberkante.
Konditionierte Brutto-Grundfläche (BGF)
Fläche entsprechend der Definition in der ÖNORM B 1800 (Detailfestlegungen gemäß OIB-Leitfaden).
Konditionierte Gebäude
Gebäude, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie beheizt, gekühlt, be- und entlüftet oder befeuchtet
wird; als konditionierte Gebäude können Gebäude als Ganzes oder Teile des Gebäudes, die als eigene
Nutzungseinheiten konzipiert oder umgebaut wurden, bezeichnet werden.
Konditionierte Netto-Grundfläche (NGF)
Fläche entsprechend der Definition in der ÖNORM B 1800 (Festlegungen gemäß OIB-Leitfaden)
Konditioniertes Bruttovolumen (V)
Volumen entsprechend der Definition des Brutto-Rauminhaltes in der ÖNORM B 1800 (Detailfestlegungen
gemäß OIB-Leitfaden)
Kühlbedarf (KB)
Wärmemenge, die den konditionierten Räumen entzogen werden muss, um deren vorgegebene Solltemperatur
einzuhalten
Lagerabschnittsfläche
Fläche zur Lagerung von Produkten und Gütern, die durch Brandwände, brandabschnittsbildende Bauteile
oder Außenwände begrenzt wird.
Laubengang, offener
Gang an der Außenseite eines Gebäudes, der mindestens zur Hälfte gegenüber dem Freien offen ist und
der überwiegend gleichmäßig verteilte unverschließbare Öffnungen über der Parapethöhe besitzt.
LEK-Wert
Kennwert für die thermische Qualität der Gebäudehülle unter Bedachtnahme auf die Geometrie des Gebäudes
Nebengang bzw. Nebentreppe
Gänge bzw. Treppen, die zusätzlich zu Hauptgängen bzw. Haupttreppen errichtet werden. Treppen mit versetztem
Stufenauftritt, wie z.B. Sambatreppen oder Spartreppen, gelten nicht als Treppen im Sinne der OIBRichtlinie
4.
Neubau, Neuerrichtung
Herstellung von neuerrichteten Gebäuden sowie von Gebäuden, bei denen nach Abtragung bestehender
baulicher Anlagen alte Fundamente ganz oder teilweise wieder benützt werden.
Nicht-Wohngebäude
Gebäude, die nicht überwiegend zum Wohnen genutzt werden.
Niederschlagswasser
Niederschlag, einschließlich Schmelzwasser, der von Dach- und Bodenoberflächen oder Gebäudeaußenflächen
abfließt und nicht durch Gebrauch verändert ist.
Nutzfläche - Garage, überdachte Stellplätze, Parkdecks
Summe der Stell- und Fahrflächen, ausgenommen Zu- und Abfahrten im Freien bzw. außerhalb der Überdachung.
Nutzwasser
Aus Regenwasser, Grundwasser oder lokalen Quellen und Brunnen gewonnenes Wasser, das zum
Gebrauch (wie z.B. als Toilettenspülung, Wasch- oder Gießwasser) dient, den technologischen Anforderungen
des jeweiligen Prozesses genügt und nicht für den menschlichen Genuss vorgesehen ist.
Parapethöhe
Vertikaler Abstand zwischen fertiger Standfläche und Oberkante des unteren Stockprofils oder der Brüstung.
Parkdeck
Bauwerk zur Einstellung von Kraftfahrzeugen, das in allen Parkebenen an mindestens zwei Seiten seiner
gedachten Umfassungswände unverschließbare Öffnungen in einem Mindestausmaß von einem Drittel der
gesamten gedachten Umfassungswandfläche aufweist.
Reihenhaus
Gebäude mit mehr als zwei unmittelbar aneinander gebauten, nicht übereinander angeordneten, durch mindestens
eine vertikale Wand voneinander getrennten selbstständigen Wohnungen bzw. Betriebseinheiten
von jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche und mit jeweils einem eigenen Eingang aus dem Freien für
jede Wohnung bzw. Betriebseinheit. Für die Einstufung in eine Gebäudeklasse gemäß der OIB-Richtlinie 2
ist jede Wohnung bzw. Betriebseinheit hinsichtlich des Fluchtniveaus gesondert zu betrachten.
Rettungsweg
Weg, welcher den Benutzern eines Gebäudes das Erreichen eines sicheren Ortes des angrenzenden Geländes
im Freien in der Regel mit fremder Hilfe ermöglicht (z.B. mittels Rettungsgeräten der Feuerwehr).
Sicherheitskategorien
Klassen in Abhängigkeit von der brandschutztechnischen Infrastruktur:
- Sicherheitskategorie K 1: keine besonderen Maßnahmen,
- Sicherheitskategorie K 2: automatische Brandmeldeanlage,
- Sicherheitskategorie K 3.1: automatische Brandmeldeanlage und eine während der Betriebszeit
einsatzbereite, nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannte Betriebsfeuerwehr mit mindestens
Gruppenstärke,
- Sicherheitskategorie K 3.2: automatische Brandmeldeanlage und eine ständig (0 bis 24 Uhr)
einsatzbereite, nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannte Betriebsfeuerwehr mit mindestens
Gruppenstärke,
- Sicherheitskategorie K 4.1: erweiterte automatische Löschhilfeanlage,
- Sicherheitskategorie K 4.2: automatische Feuerlöschanlage.
Sonstige konditionierte Gebäude
Gebäude, die weder als Wohngebäude noch als Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 11 genutzt
werden.
Steigleitung
Im Sinne der OIB-Richtlinie 6 vertikale Verbindungsleitung zwischen Verteilleitung und Anbindeleitung bzw.
Stichleitung.
Stellplatz, überdacht
Überdachte Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, welche an höchstens zwei Seiten durch Wände bzw.
durch sonstige Bauteile (z.B. Gitter) umschlossen ist.
Stichleitung
Verbindungsleitung zwischen Steigleitung und Zapfstelle
Tragwerk
Jener Teil eines Bauwerkes, der aus einer planmäßigen Anordnung miteinander verbundener tragender
Bauteile besteht.
Trenndecke
Decke zwischen Wohnungen bzw. Betriebseinheiten untereinander sowie zu anderen Gebäudeteilen.
Trennwand
Wand zwischen Wohnungen bzw. Betriebseinheiten untereinander sowie zu anderen Gebäudeteilen (z.B.
Treppenhäuser).
Trinkwasser
Wasser für den menschlichen Gebrauch, das geeignet ist, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit
getrunken oder verwendet zu werden.
Umfassende Sanierung
Zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an Gebäuden mit einer gesamten Nutzfläche von mehr
als 1000 m², wenn deren Gesamtbaukosten (Bauwerkskosten, Honorare und Nebenkosten) 25% des Bauwertes
(ohne Berücksichtigung des Bodenwertes und der Außenanlagen) übersteigen, oder wenn zumindest
25% der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, oder wenn zumindest drei der folgenden
Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil
instand gesetzt werden: Fensterflächen, Dach oder oberste Geschoßdecke, Fassadenfläche, Haustechniksystem.
Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Regel von den
Gesamtkosten auszugehen und von diesen die technische und wirtschaftliche Wertminderung abzuziehen.
Sonstige Wertänderungen und wertbeeinflussende Umstände, wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche
oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie erhebliche Abweichungen von den üblichen
Baukosten, sind nicht zu berücksichtigen.
Verbindungsstück
Bauteil oder Bauteile für die Verbindung zwischen dem Auslass der Feuerstätte und der Abgasanlage.
Verkaufsfläche
Bereiche, in denen Waren zum Verkauf angeboten werden. Hiezu gehören z.B. Kassenbereiche, Windfänge,
Ausstellungs-, Vorführ-, und Beratungsräume, gastgewerblich genutzte Räume sowie alle dem sonstigen
Kundenverkehr dienenden Räume. Büros und Lagerbereiche, die nicht mit brandabschnittsbildenden Wänden
und Decken vom Verkaufsbereich getrennt sind, zählen ebenfalls zur Verkaufsfläche.
Verkaufsstätten
Gebäude oder Gebäudeteile, die bestimmungsgemäß dem Verkauf von Waren dienen.
Versammlungsstätten
Gebäude oder Gebäudeteile für Veranstaltungen mit mehr als 120 Personen.
Verteilleitung
Leitung zwischen Wärmebereitstellungssystem und vertikaler Steigleitung
Wärmespeichersystem
Prozessbereich in der Anlagentechnik, in dem in einem Medium enthaltene Wärme gespeichert wird.
Wärmeverteilsystem
Prozessbereich in der Anlagentechnik, in dem die benötigte Wärmemenge von der Bereitstellung zur Wärmeabgabe
transportiert wird
Wohngebäude
Gebäude, die ganz oder überwiegend zum Wohnen genutzt werden.
Wohnung
Gesamtheit von einzelnen oder zusammen liegenden Räumen, die baulich in sich abgeschlossen, zu Wohnzwecken
bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen.
Wohnungstreppen
Haupttreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen.
Zuverlässigkeit des Tragwerks
Die Fähigkeit eines Tragwerks oder Bauteils die festgelegten Anforderungen zu erfüllen.

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