Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz
Abschnitt:
VIII. Teil
Inhalt:
Schlussbestimmungen
Paragraf:
043
Kurztext:
Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates
Text:
Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 10 Abs. 7 und 8 sowie § 39 Abs. 3 entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat.
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