Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gasgesetz
Abschnitt:
Paragrafen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
Begriffsbestimmung
Text:
Gasförmige Brennstoffe sind jene Brennstoffe, die sich bei einer
Temperatur von 15 Grad Celsius und einem Druck von 1 bar in einem
gasförmigen Zustand befinden.
Temperatur von 15 Grad Celsius und einem Druck von 1 bar in einem
gasförmigen Zustand befinden.
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